Antwortdatum: 11.12.2024
Eine Rückdatierung ist in engen Grenzen möglich, z.B. um den 'Versicherungsbeginn' so zu legen, dass der Versicherte im Tarif ein niedrigeres Alter hat. Das ist in der Branche üblich, wenn es plausibel ist und der Versicherer zustimmt. Allerdings zahlt man dann Beiträge rückwirkend. Das VVG setzt voraus, dass keine Täuschung vorliegt und beide Seiten damit einverstanden sind. Der tatsächliche Schutz greift nicht rückwirkend für bereits geschehene Ereignisse.