Antwortdatum: 03.12.2024
Durch Reformen im Bürgerlichen Gesetzbuch wurden überlange automatische Vertragsverlängerungen eingeschränkt. Anbieter dürfen oft nur noch einmonatige Verlängerungen nach der Mindestlaufzeit vorsehen. Klauseln, die z.B. um 12 oder 24 Monate verlängern, sind für Verbraucher in der Regel unzulässig oder unwirksam. Man darf nach der Erstlaufzeit meist mit monatlicher Frist kündigen. So verhindert das Gesetz, dass Verbraucher in Endlosverträge geraten.