Antwortdatum: 14.11.2024
Bonusprogramme sind zulässig, solange sie keine unangemessene Kundenbindung schaffen oder Mitbewerber grob benachteiligen. Das UWG verbietet Zwangsbindungen, etwa wenn man exklusive Rabatte nur erhält, wenn man andere Produkte meidet. Normale Loyalty-Programme wie Payback sind in der Regel okay. Kritisch wird es, wenn Marktmacht vorliegt und das System andere Anbieter ausschließt oder Lockeffekte schafft, die den Wettbewerb erdrücken.