Antwortdatum: 30.12.2024
Maßregeln (z.B. § 63 Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus, § 66 Sicherungsverwahrung) dienen nicht primär der Vergeltung, sondern dem Schutz der Allgemeinheit und der Resozialisierung. Bei Schuldunfähigkeit wird in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht, bei besonders gefährlichen Tätern kann Sicherungsverwahrung folgen (nach verbüßter Strafe), wenn sie weiterhin eine erhebliche Gefahr darstellen. Es geht hier um Prävention statt Bestrafung.