Antwortdatum: 25.10.2024
Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) liegt vor, wenn man wider besseres Wissen einen anderen bei einer Behörde oder einem zuständigen Amtsträger einer rechtswidrigen Tat beschuldigt. Damit gefährdet man dessen Ehre, Freiheit oder Leben. Dieses Verhalten ist strafbar, um Missbrauch von Justizorganen und Rufschädigung zu verhindern. Die Strafe reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug, da unrichtige Anschuldigungen gravierende Folgen für Unschuldige haben.