Antwortdatum: 13.12.2024
Beim rechtfertigenden Notstand handelt man zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für ein höherwertiges Rechtsgut. Die Tat ist dann gerechtfertigt, wenn das geschützte Gut bedeutender ist als das verletzte. Beim entschuldigenden Notstand fehlt diese Güterabwägung, aber der Täter handelt in einer extremen Drucksituation, sodass die Rechtswidrigkeit bleibt, jedoch die Schuld entfällt. Ein Beispiel: Retten eines Menschen durch Beschädigung fremden Eigentums kann ein rechtfertigender Notstand sein.