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Wann spricht man von Verleumdung gegenüber übler Nachrede?

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Frage vom Besucher

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02.11.2024

Beide Tatbestände schützen die Ehre, unterscheiden sich jedoch inhaltlich. Wie genau?

Website-Administration 04.11.2024
Antwortdatum: 04.11.2024

Üble Nachrede (§ 186 StGB) liegt vor, wenn jemand über einen anderen ehrverletzende Behauptungen aufstellt, die nicht erweislich wahr sind. Verleumdung (§ 187 StGB) erfordert dagegen das bewusste Vorbringen falscher Tatsachen. Der Täter weiß, dass es nicht stimmt. Verleumdung ist also vorsätzlicher Vorwurf von Unwahrheiten, während üble Nachrede auch Fahrlässigkeit bezüglich der Unwahrheit umfasst. Die Strafe für Verleumdung ist höher, weil die Lüge gezielt eingesetzt wird.

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