Antwortdatum: 25.11.2024
Die Verjährungsfristen hängen von der Strafandrohung ab. Bei leichten Delikten (max. 1 Jahr Höchststrafe) z.B. 3 Jahre, bei schwereren Delikten kann die Frist 5, 10, 20 oder gar 30 Jahre (bei Mord verjährt es nie) betragen. Die Verjährung beginnt, sobald die Tat beendet ist. Bestimmte Handlungen wie Anklageerhebung können die Verjährung unterbrechen, was die Frist neu startet. Ziel ist, dass nach langer Zeit kein Prozess mehr stattfinden soll.