Antwortdatum: 25.12.2024
Grundsätzlich sind manipulative Methoden in der Beweisgewinnung problematisch. Das Bundesverfassungsgericht hat Hypnosebefragungen sehr kritisch gesehen, da das Bewusstsein beeinträchtigt wird und falsche Erinnerungen entstehen können. Im Strafverfahren sind solche Methoden unzulässig oder hoch umstritten. Verwertbarkeit von Aussagen unter Hypnose ist fraglich, da nicht klar ist, ob man Beweisverfälschungen erliegt. Objektivität ist nicht gewährleistet.