Antwortdatum: 05.12.2024
Das deutsche Strafrecht kennt zeitige Freiheitsstrafen bis 15 Jahre oder lebenslang. Eine Strafe von '100 Jahren' oder 'zwei Mal lebenslänglich' existiert nicht, da das Gesetz die lebenslange Freiheitsstrafe als Höchstmaß vorsieht. In den USA gibt es Summen von Jahren. Deutschland setzt auf das Prinzip, dass mehr als 15 Jahre sinnlos wäre, da man ab 15 Jahren schon das Maximum einer zeitigen Strafe erreicht. Darüber hinaus bleibt nur lebenslang.