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Warum definiert das Gesetz keine absolute Höchststrafe (außer lebenslang)?

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Frage vom Besucher

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30.11.2024

Könnte man 100 Jahre Haft verhängen wie in den USA?

Website-Administration 05.12.2024
Antwortdatum: 05.12.2024

Das deutsche Strafrecht kennt zeitige Freiheitsstrafen bis 15 Jahre oder lebenslang. Eine Strafe von '100 Jahren' oder 'zwei Mal lebenslänglich' existiert nicht, da das Gesetz die lebenslange Freiheitsstrafe als Höchstmaß vorsieht. In den USA gibt es Summen von Jahren. Deutschland setzt auf das Prinzip, dass mehr als 15 Jahre sinnlos wäre, da man ab 15 Jahren schon das Maximum einer zeitigen Strafe erreicht. Darüber hinaus bleibt nur lebenslang.

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