Antwortdatum: 05.01.2025
Genau, um sogenannten „Rosinenpicken“ vorzubeugen, bestehen Wartezeiten (z.B. drei Monate), bevor der Versicherungsschutz greift. So wird verhindert, dass man erst eine Police abschließt, sobald ein Rechtsstreit absehbar ist. Das würde die Kalkulation sprengen. Im Wohn- oder Verkehrsrechtsschutz gibt es ebenfalls Wartefristen. Nur in dringenden Fällen (z.B. Strafrecht) kann es Ausnahmen geben, wenn die Police spezielle Klauseln hat.