Antwortdatum: 23.11.2024
Parteien können vereinbaren, dass Streitigkeiten statt vor staatlichen Gerichten vor einem Schiedsgericht geklärt werden. Das schafft oft schnellere, vertraulichere Verfahren. § 1029 ZPO regelt Schiedsvereinbarungen. Der Schiedsspruch ist wie ein Urteil vollstreckbar. Im BGB-Bereich kann man so private Streitbeilegung wählen. Doch einige Verbraucherstreitigkeiten sind ausgeschlossen, da Verbraucher nicht benachteiligt werden dürfen. Schiedsverfahren sind gerade in internationalen Verträgen verbreitet.