Antwortdatum: 16.11.2024
Tätige Reue heißt, dass der Täter nach der Tat noch aktiv wird, um Schäden zu begrenzen oder den Erfolg rückgängig zu machen. Das Gesetz belohnt dies, indem es eine Strafmilderung oder Straffreiheit ermöglicht (§ 306e StGB bei Brandstiftung). Sinn: Anreiz schaffen, dass Täter nicht passiv zuschaut, sondern sich bemüht, die Folgen zu vermindern. Dies ist eine Ausnahme vom üblichen strafrechtlichen Prinzip, da die Tat schon begangen wurde, aber man immerhin den Schaden eingrenzt.