Antwortdatum: 14.11.2024
Ein 'makelloses' Testament soll möglichst deutlich und ohne Zweifel sein. Korrekturen sind zwar nicht grundsätzlich verboten, aber können Zweifel schüren. Man sollte jeden Zusatz datieren und unterschreiben, damit erkennbar ist, dass er gewollt ist. 'Makelos' bedeutet in der Praxis, dass keine inhaltlichen Widersprüche oder unklare Streichungen existieren. Formell reicht es, wenn der Wille eindeutig erkennbar bleibt.