Antwortdatum: 28.10.2024
Ja, Gefährdungshaftung bedeutet, man haftet für Schäden, die sich aus einer typischen Gefährlichkeit einer Sache oder Tätigkeit ergeben, auch ohne Verschulden. Im BGB oder in Spezialgesetzen (Straßenverkehrsgesetz) finden sich solche Regeln, z.B. Tierhalterhaftung (§ 833 BGB) oder Haftung des Kfz-Halters. Der Gesetzgeber sagt: Wer eine Gefahrenquelle betreibt (Hund, Auto), trägt das Risiko für Schäden, die sich daraus ergeben, ungeachtet persönlicher Schuld.