Antwortdatum: 08.01.2025
Im Strafrecht kann ein Fehlurteil jemanden die Freiheit kosten. Darum gilt der Grundsatz 'in dubio pro reo' besonders streng, die Beweishürden sind höher. Das Gericht muss den Tathergang zweifelsfrei feststellen. Selbst wenn im Zivilprozess das 'Überwiegen der Wahrscheinlichkeit' reicht, ist das im Strafrecht unzulässig. Hier zählt die Gewissheit jenseits vernünftiger Zweifel, um einen Schuldspruch zu fällen.