Antwortdatum: 19.11.2024
Bei Entführung (z.B. § 239a StGB) geht es darum, jemanden zu verschleppen, um Lösegeld oder andere Forderungen zu erzwingen. Geiselnahme kann in § 239b StGB verankert sein, wenn man das Opfer als Druckmittel gegen Dritte einsetzt. Beide Tatbestände sind schwerwiegend, teils droht lebenslange Freiheitsstrafe, wenn das Opfer stirbt. Der Unterschied liegt in der spezifischen Erpressungsabsicht oder der Art der Nötigung.