Antwortdatum: 18.11.2024
Das Schuldprinzip besagt, dass eine Strafe nur dann verhängt werden darf, wenn der Täter eine Tat schuldhaft begangen hat. Das schließt Fälle aus, in denen keine persönliche Vorwerfbarkeit gegeben ist, etwa bei fehlender Einsichtsfähigkeit oder im Fall eines entschuldbaren Notstands. Auch Fahrlässigkeit wird nur strafbar, wenn ein Tatbestand dies ausdrücklich regelt. Das Prinzip dient der Gerechtigkeit, indem es verhindert, dass rein objektive Folgen strafrechtlich geahndet werden, ohne auf die Verantwortlichkeit des Täters zu schauen.