Warum gibt es im Strafrecht ein Schuldprinzip? - Anwalte-de.com

Warum gibt es im Strafrecht ein Schuldprinzip?

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Frage vom Besucher

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14.11.2024

Man kann nur bestraft werden, wenn man persönlich vorwerfbar gehandelt hat. Inwieweit verhindert das, dass Menschen für bloße Unfälle oder unverschuldetes Pech haften?

Website-Administration 18.11.2024
Antwortdatum: 18.11.2024

Das Schuldprinzip besagt, dass eine Strafe nur dann verhängt werden darf, wenn der Täter eine Tat schuldhaft begangen hat. Das schließt Fälle aus, in denen keine persönliche Vorwerfbarkeit gegeben ist, etwa bei fehlender Einsichtsfähigkeit oder im Fall eines entschuldbaren Notstands. Auch Fahrlässigkeit wird nur strafbar, wenn ein Tatbestand dies ausdrücklich regelt. Das Prinzip dient der Gerechtigkeit, indem es verhindert, dass rein objektive Folgen strafrechtlich geahndet werden, ohne auf die Verantwortlichkeit des Täters zu schauen.

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