Warum gibt es Täter-Opfer-Ausgleich (§ 46a StGB)? - Anwalte-de.com

Warum gibt es Täter-Opfer-Ausgleich (§ 46a StGB)?

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Frage vom Besucher

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25.10.2024

Das Strafrecht kennt Sühne, aber auch die Möglichkeit, dass Täter und Opfer sich einigen. Wie fließt das in die Strafzumessung ein?

Website-Administration 27.10.2024
Antwortdatum: 27.10.2024

Ein Täter-Opfer-Ausgleich bedeutet, dass der Täter ernsthaft die Folgen der Tat wiedergutmacht oder sich mit dem Opfer einigt (z.B. Schadensersatz, Entschuldigung). Das kann strafmildernd wirken oder sogar zu einer Einstellung führen. § 46a StGB erkennt an, dass eine einvernehmliche Wiedergutmachung die Tatfolgen beseitigt und ein Rehabilitationssignal setzt. Gerichte können daher die Strafe reduzieren, wenn eine echte Versöhnung stattgefunden hat.

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