Antwortdatum: 27.10.2024
Ein Täter-Opfer-Ausgleich bedeutet, dass der Täter ernsthaft die Folgen der Tat wiedergutmacht oder sich mit dem Opfer einigt (z.B. Schadensersatz, Entschuldigung). Das kann strafmildernd wirken oder sogar zu einer Einstellung führen. § 46a StGB erkennt an, dass eine einvernehmliche Wiedergutmachung die Tatfolgen beseitigt und ein Rehabilitationssignal setzt. Gerichte können daher die Strafe reduzieren, wenn eine echte Versöhnung stattgefunden hat.