Antwortdatum: 02.11.2024
Wenn die Versicherungssumme unterhalb des tatsächlichen Wiederaufbauwertes liegt, besteht Unterversicherung. Im Schadensfall wird nur ein anteiliger Teil ersetzt. Bei einem Totalschaden bleibt man auf einem großen Rest sitzen. Ist sie hingegen zu hoch, zahlt man unnötig viel Prämie. Das Versicherungsrecht erlaubt zudem eine Unterversicherungsverzichtsklausel, wenn man sich an bestimmte Berechnungsmodelle hält (z.B. Wert1914). Dann entfallen Kürzungen trotz möglicher Abweichungen.