Antwortdatum: 18.12.2024
Ein Bauherr haftet für alle Schäden, die von seiner Baustelle ausgehen (z.B. herabfallende Teile). Daher ist das Risiko hoch. Die Bauherrenhaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden Dritter während der Bauphase. Sie ist gesetzlich nicht immer Pflicht, aber sehr empfehlenswert. Viele Banken verlangen sie als Bedingung für Baufinanzierung. So ist man vor teuren Ansprüchen geschützt, wenn etwa Passanten verletzt werden oder Nachbarhäuser beschädigt werden.