Antwortdatum: 27.10.2024
Die Revision nach dem StPO-System dient zur Überprüfung, ob das Urteil formell und materiell rechtmäßig ist. Neue Tatsachen oder Beweise werden nicht eingeführt. Das beschränkt das Verfahren auf Rechts- und Verfahrensfehler. So kann man schneller Klarheit über Grundsatzfragen erlangen, ohne noch einmal Zeugen umfassend zu vernehmen. Die Tatsacheninstanzen (Amts-/Landgericht) sollen den Sachverhalt feststellen, der BGH korrigiert nur etwaige Rechtsirrtümer.