Warum ist eine U-Haft länger als sechs Monate nur mit besonderem Grund zulässig? - Anwalte-de.com
  • Startseite
  • Fragen
  • Warum ist eine U-Haft länger als sechs Monate nur mit besonderem Grund zulässig?

Warum ist eine U-Haft länger als sechs Monate nur mit besonderem Grund zulässig?

keine Antworten

Frage vom Besucher

0
0
0

24.11.2024

Das Rechtsstaatsprinzip verlangt Eilbedürftigkeit. Wie begründet man eine Verlängerung?

Website-Administration 26.11.2024
Antwortdatum: 26.11.2024

Die StPO schreibt vor, dass Untersuchungshaft maximal sechs Monate dauern soll, es sei denn, die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen rechtfertigen eine Verlängerung. Der Haftprüfungssenat des Oberlandesgerichts muss zustimmen. Hintergrund: die Unschuldsvermutung und das Beschleunigungsgebot. Längere U-Haft bedarf intensiver Begründung, sonst wäre es eine unzumutbare Freiheitsbeschränkung ohne rechtskräftiges Urteil.

Похожие вопросы

Alle anzeigen