Antwortdatum: 17.11.2024
Hehlerei (§ 259 StGB) liegt vor, wenn jemand eine durch eine rechtswidrige Tat erlangte Sache ankauft oder weiterveräußert, um sich oder einem Dritten Vorteile zu verschaffen. Damit wird der Absatzmarkt für gestohlene Güter bekämpft. Ohne Hehler gäbe es weniger Anreiz, Diebesgut zu stehlen. Dadurch greift das Gesetz das kriminelle Netzwerk an und schützt Eigentümer vor indirekten Folgen des Diebstahls.