Antwortdatum: 20.01.2025
Statt eine Berufung oder Revision einzulegen, kann der Verurteilte auf Rechtsmittel verzichten. Dies beschleunigt die Rechtskraft und beendet das Verfahren. Oft geschieht es, wenn ein Verteidiger einen 'Deal' ausgehandelt hat oder der Angeklagte mit dem Strafmaß zufrieden ist. Ein Rechtsmittelverzicht ist unwiderruflich. Manchmal wollen auch Gerichte die Sache abschließen, sodass der Angeklagte im Gegenzug mildere Strafe erhält (informell).