Antwortdatum: 06.11.2024
In der Strafzumessung (§ 46 StGB) kann ein Geständnis, Reue oder eine Wiedergutmachung berücksichtigt werden. Hat sich der Täter mit dem Opfer ausgesöhnt oder Schaden ersetzt, kann das die Strafe deutlich senken, teilweise in Verbindung mit Täter-Opfer-Ausgleich. Das Gesetz fördert Versöhnung statt reines Vergelten, wenn der Tatbeteiligte echte Einsicht zeigt.