Antwortdatum: 23.11.2024
Diversion bedeutet, das Verfahren ohne formelles Urteil zu beenden, etwa durch informelle Einigung mit Auflagen oder sozialpädagogische Maßnahmen. Insbesondere bei Ersttätern oder Jugendlichen kann die Staatsanwaltschaft oder das Gericht 'Diversion' vorschlagen. Dann entfällt eine formale Verurteilung, was dem Täter ein Vorstrafenregister erspart und die Chance auf Besserung eröffnet.