Warum spricht man von ‚Haftung aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen‘ (culpa in contrahendo)? - Anwalte-de.com
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Warum spricht man von ‚Haftung aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen‘ (culpa in contrahendo)?

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Frage vom Besucher

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07.01.2025

Steht das im BGB?

Website-Administration 10.01.2025
Antwortdatum: 10.01.2025

Heute steht das in §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB. Culpa in contrahendo meint, dass schon vor Vertragsschluss Schutz- und Sorgfaltspflichten existieren. Täuscht oder verletzt jemand diese Pflichten (z.B. falsche Angaben zur Ware), entsteht Schadenersatzpflicht. Ursprünglich war das ein Richterrecht, nun ist es im BGB kodifiziert. So haftet man, wenn man den Verhandlungspartner während der Vertragsanbahnung schädigt, obwohl noch kein fertiger Vertrag existiert.

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