Antwortdatum: 29.11.2024
Offizialdelikte werden automatisch durch Staatsanwaltschaft verfolgt (z.B. Raub, Körperverletzung). Antragsdelikte wie Hausfriedensbruch oder Beleidigung erfordern einen Strafantrag vom Opfer. Fehlt dieser, wird die Tat nicht verfolgt, es sei denn, die Staatsanwaltschaft sieht ein besonderes öffentliches Interesse. Die Unterscheidung soll den Opferschutz stärken, da mancher keine Strafverfolgung wünscht bei geringeren Eingriffen.