Antwortdatum: 19.12.2024
Bedingter Vorsatz heißt, der Täter erkennt die Möglichkeit des tatbestandlichen Erfolgs und findet sich damit ab. Im Gegensatz dazu glaubt der bewusste Fahrlässige, er werde den Erfolg vermeiden können. Beim dolus eventualis sagt man 'Na wenn schon, dann ist es mir egal'. Die Abgrenzung ist schwierig, Gerichte schauen auf die innere Einstellung: War er gleichgültig oder vertraute er auf gutes Ausgehen?