Antwortdatum: 28.11.2024
Beugehaft soll Zeugen oder Beschuldigte dazu bewegen, einer richterlichen Anordnung nachzukommen, etwa einer Aussagepflicht (wenn keine Aussageverweigerungsrechte bestehen). Sie ist kein Strafvollzug, sondern ein Zwangsmittel, um verfahrensrelevante Aussagen oder Handlungen zu erzwingen. In Deutschland kommt Beugehaft selten zur Anwendung, z.B. wenn Zeugen hartnäckig schweigen, obwohl sie aussagepflichtig sind. Die maximale Dauer ist gesetzlich begrenzt.