Antwortdatum: 18.01.2025
Deliktsfähigkeit bezieht sich darauf, ob jemand für eine unerlaubte Handlung zivilrechtlich haftbar gemacht werden kann. Nach §§ 827, 828 BGB sind Kinder unter 7 Jahren deliktsunfähig, zwischen 7 und 10 Jahren bei Verkehrsunfällen ebenfalls weitgehend. Sie haften nicht für Schäden, die sie verursachen. Geschäftsfähigkeit betrifft hingegen, ob man Rechtsgeschäfte wirksam abschließen kann. Beides sind verschiedene Konzepte, auch wenn Altersschwellen ähnlich sein können.