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Was bedeutet der Begriff ‚Rechtschutzfall‘ in der Rechtsschutzversicherung?

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Frage vom Besucher

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01.11.2024

Ab wann greift der Schutz, wenn ein Streit existiert?

Website-Administration 06.11.2024
Antwortdatum: 06.11.2024

Der Versicherungsfall tritt in der Rechtsschutzversicherung ein, sobald ein konkretes Rechtsproblem (Verstoß gegen Rechtsvorschriften oder konkreter Konflikt) entstanden ist. Bei Verträgen mit Wartezeit muss der Versicherte ab Versicherungsbeginn meist 3 Monate warten, bevor ein neuer Rechtsstreit versichert ist. Der Rechtschutzfall muss innerhalb der Vertragslaufzeit auftreten. Tritt das Ereignis früher ein, ist es kein versicherter Fall, selbst wenn der Streit erst später eskaliert.

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