Antwortdatum: 06.11.2024
Der Versicherungsfall tritt in der Rechtsschutzversicherung ein, sobald ein konkretes Rechtsproblem (Verstoß gegen Rechtsvorschriften oder konkreter Konflikt) entstanden ist. Bei Verträgen mit Wartezeit muss der Versicherte ab Versicherungsbeginn meist 3 Monate warten, bevor ein neuer Rechtsstreit versichert ist. Der Rechtschutzfall muss innerhalb der Vertragslaufzeit auftreten. Tritt das Ereignis früher ein, ist es kein versicherter Fall, selbst wenn der Streit erst später eskaliert.