Antwortdatum: 21.12.2024
Obliegenheiten sind vertragliche Nebenpflichten des Versicherungsnehmers, die dem ordnungsgemäßen Risikoausschluss dienen. Dazu gehört etwa die Pflicht, Schäden unverzüglich anzuzeigen, die Brandmeldeanlage zu warten oder das Fahrzeug sicher abzuschließen. Verstößt man dagegen, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern, sofern der Verstoß kausal für den Schaden war und im Vertrag hinreichend klar vereinbart wurde (§ 28 VVG). Die Pflichten sollen Missbrauch und Risikoerhöhung vermeiden.