Antwortdatum: 14.11.2024
Beim Strafbefehl-Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eine Strafe (meist Geldstrafe) festgesetzt. Das beschleunigt die Ahndung. Vorteil: Kein öffentliches Verfahren, geringerer Aufwand. Nachteil: Der Beschuldigte verzichtet auf eine mündliche Verteidigungsmöglichkeit. Er kann binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. Bei Vergehen im Verkehrsbereich wie Trunkenheitsfahrt ist dies gängig, um Gerichte zu entlasten.