Antwortdatum: 17.01.2025
Manche Testierende sagen: 'Wenn mein Ehepartner und ich beide verstorben sind und keiner von uns überlebt, wird Person X Erbe.' Das sichert, dass X nur zum Zug kommt, wenn beide Ehegatten kurz nacheinander versterben. Es handelt sich um eine doppelte Bedingung: Der Ehegatte muss wegfallen, damit X an seine Stelle tritt. Dies ist eine Klausel, um das Szenario eines gleichzeitigen Todes zu regeln.