Antwortdatum: 15.11.2024
Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert des versicherten Guts. Im Schadensfall wird die Entschädigung entsprechend gekürzt. Besteht z.B. eine 50%ige Unterversicherung, erhält man nur die Hälfte des Schadenbetrags. Um das zu vermeiden, bieten manche Versicherer eine „Unterversicherungsverzichtsklausel“ an, wenn man pro Quadratmeter eine pauschale Summe wählt. Dann wird der Schadensersatz nicht gekürzt, selbst wenn der Wert höher ist als geschätzt.