Antwortdatum: 20.11.2024
Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind Gräueltaten wie systematische Tötungen, Folter an Zivilisten oder Völkermord. Sie werden in Deutschland durch das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) geahndet. Eine Verjährung ist ausgeschlossen. Gerichte können Personen verfolgen, selbst wenn die Taten im Ausland geschahen. Das soll internationale Straflosigkeit bei schweren Menschenrechtsverstößen verhindern.