Antwortdatum: 24.12.2024
Ja, kommt der Beklagte zur Verhandlung nicht oder äußert sich nicht, kann das Gericht auf Antrag des Klägers ein Versäumnisurteil erlassen, wenn die Klage schlüssig ist. Dann wird zugunsten des Klägers entschieden, ohne den Sachverhalt weiter zu prüfen. Allerdings kann der Beklagte Einspruch einlegen und ein weiteres Verfahren erzwingen. Das ist prozessrechtlich im ZPO geregelt, gehört zum formellen Zivilrecht.