Antwortdatum: 26.10.2024
Ein Makler hat eine umfassende Beratungspflicht, er muss nach § 60 ff. VVG 'ausreichend' den Markt sondieren und eine Empfehlung nach Kundeninteresse geben. Jedoch ist keine absolute Marktanalyse aller Tarife verlangt, nur eine angemessen breite. Wenn er zu wenige Anbieter berücksichtigt, könnte er gegen seine Maklerpflicht verstoßen und bei Fehlberatung haften. Anders ist es bei Agenten, die nur die Produkte eines Versicherers anbieten können.