Antwortdatum: 22.12.2024
Vorsatz heißt, dass der Täter wissentlich und willentlich eine Straftat begeht, er hat das Ziel oder nimmt den Erfolg zumindest billigend in Kauf. Fahrlässigkeit bedeutet, dass er die gebotene Sorgfalt außer Acht lässt und den tatbestandsmäßigen Erfolg herbeiführt, ohne es zu wollen. Strafrechtlich fällt die Sanktion bei vorsätzlichen Delikten oft höher aus, da das absichtliche Handeln als stärkerer Unrechtsgehalt angesehen wird. Beispiele: Mord (Vorsatz) versus fahrlässige Tötung durch einen Verkehrsunfall.