Antwortdatum: 12.12.2024
Neuwert ist der Betrag, den man für die Anschaffung einer neuen Sache gleicher Art und Güte zahlen müsste. Zeitwert berücksichtigt Altersabschreibung. Wiederbeschaffungswert ähnelt dem Neuwert, kann aber je nach Klausel anders definiert sein. In der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung wird oft der Neuwert ersetzt. Bei älteren Tarifen oder bestimmten Versicherungen gilt nur der Zeitwert, d. h. der Wert, den die Sache zum Zeitpunkt des Schadens tatsächlich noch hatte.