Antwortdatum: 17.11.2024
Der Fortsetzungszusammenhang war eine Rechtsprechungskonstruktion, die gleichartige Tathandlungen, die auf einem einheitlichen Willensentschluss beruhen, als 'eine fortgesetzte Handlung' behandelte. Damit wurde nur einmal bestraft. Allerdings ist diese Konstruktion umstritten und mittlerweile weitgehend aufgegeben. Stattdessen gibt es die neuere Praxis, dass jede Tat einzeln gewertet wird, man aber eine Gesamtstrafe bildet. So bleibt die Summe der Strafen aber zusammengefasst.