Antwortdatum: 04.12.2024
Das Legalitätsprinzip (§ 152 Absatz 2 StPO) bedeutet, dass Strafverfolgungsbehörden verpflichtet sind, bei jedem zureichenden Verdacht eine Straftat zu verfolgen und nicht nach Ermessen zu handeln. Dies garantiert Gleichbehandlung vor dem Gesetz und verhindert Willkür, indem keine Straftat unaufgeklärt bleiben soll, wenn Anhaltspunkte vorliegen. Es macht den Strafanspruch des Staates deutlich: Jede angezeigte Straftat muss geprüft werden.