Antwortdatum: 28.12.2024
Zeugen, die Angehörige des Beschuldigten sind, haben ein Zeugnisverweigerungsrecht. Zudem besteht das Auskunftsverweigerungsrecht für Fragen, die einen selbst belasten könnten. Das Zeugnisverweigerungsrecht bezieht sich auf das gesamte Zeugnis, das Auskunftsverweigerungsrecht nur auf einzelne Fragen. So soll vermieden werden, dass Zeugen gezwungen werden, gegen enge Familienmitglieder auszusagen oder sich selbst zu belasten.