Antwortdatum: 06.01.2025
Manche Tarife bieten ein Kapitalwahlrecht. Bei Rentenbeginn kann man entscheiden, ob man eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung bevorzugt. Der Kunde kann so flexibel reagieren – braucht er eine sofortige Summe (z.B. Hauskauf) oder möchte er lebenslanges Einkommen? Steuerlich kann sich das unterscheiden: Die Rente wird teilweise besteuert, das Kapital kann ggf. anders behandelt werden. Man muss diese Option im Vertrag fest vereinbaren.