Antwortdatum: 27.10.2024
Im Strafrecht spricht man nicht von negativen Feststellungsklagen. Das ist eher ein Zivilrechtsbegriff (Klage auf Feststellung, dass kein Anspruch besteht). Im Strafrecht existiert das nicht. Dort klagt die Staatsanwaltschaft an, und der Angeklagte kann sich verteidigen, aber keine 'Feststellungsklage' erheben, um strafrechtliche Nichtverantwortung gerichtlich zu bestätigen. Er kann höchstens Freispruch beantragen oder Rechtsschutz gegen Ermittlungen suchen.