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Was bezeichnet man als ‚Rechtswidrigkeit‘ im Strafrecht?

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Frage vom Besucher

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15.11.2024

Nach dem Tatbestandsprinzip kann ein Verhalten die Merkmale einer Straftat erfüllen. Dennoch kann es gerechtfertigt sein, z.B. in Notwehr. Wie ist dieser Aufbau zu verstehen?

Website-Administration 16.11.2024
Antwortdatum: 16.11.2024

Rechtswidrigkeit bedeutet, dass der Tatbestand verwirklicht wurde und kein Rechtfertigungsgrund vorliegt. Notwehr (§ 32 StGB), Einwilligung oder Notstand können das eigentlich tatbestandsmäßige Verhalten erlauben. Damit entfällt die Rechtswidrigkeit, und der Täter bleibt straffrei. Das zeigt den Stufenaufbau: Erst klärt man, ob ein Tatbestand erfüllt ist, dann prüft man Rechtswidrigkeit und Schuld. Erst wenn alles erfüllt ist, liegt eine strafbare Handlung vor.

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