Antwortdatum: 20.12.2024
Eine Naturalobligation ist eine Verbindlichkeit, bei der der Gläubiger zwar moralisch berechtigt ist, aber keinen klagbaren Anspruch hat. Zahlt der Schuldner trotzdem, kann er das Gezahlte nicht zurückfordern. Beispiel: Verjährte Forderung. Nach Verjährung ist es eine Naturalobligation: moralische Schuld besteht, doch rechtlich kann man nicht klagen. Leistet man freiwillig, kann man nichts zurückverlangen. Das BGB kennt das Motiv, im § 214 Abs. 2 BGB.