Antwortdatum: 09.11.2024
Ja, Baulärm stellt oft eine massive Beeinträchtigung der Erholungsfunktion dar. War er bei Buchung absehbar und hat der Veranstalter das verschwiegen, liegt ein Reisemangel vor. Der Reisende kann Preisminderung verlangen. Bei extremem Lärm kann zusätzlich Schadensersatz wegen entgangener Erholung in Betracht kommen. Wichtig: Mangelanzeige vor Ort, damit mögliche Umquartierung geprüft wird.