Was ist bei lärmendem Baulärm am Hotel, den ich vorab nicht wusste? - Anwalte-de.com
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Was ist bei lärmendem Baulärm am Hotel, den ich vorab nicht wusste?

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Frage vom Besucher

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04.11.2024

Kann ich mich auf einen erheblichen Reisemangel berufen?

Website-Administration 09.11.2024
Antwortdatum: 09.11.2024

Ja, Baulärm stellt oft eine massive Beeinträchtigung der Erholungsfunktion dar. War er bei Buchung absehbar und hat der Veranstalter das verschwiegen, liegt ein Reisemangel vor. Der Reisende kann Preisminderung verlangen. Bei extremem Lärm kann zusätzlich Schadensersatz wegen entgangener Erholung in Betracht kommen. Wichtig: Mangelanzeige vor Ort, damit mögliche Umquartierung geprüft wird.

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